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Wichtige Informationen
zur Umstellung auf E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2027 stellen wir unsere Konto- und Darlehensabrechnungen für Firmenkunden auf die elektronische Rechnung um.

Damit Sie Ihre Abrechnungen auch künftig zuverlässig erhalten und abrufen können, benötigen Sie einen geeigneten Online-Zugang. Die Bereitstellung erfolgt über das elektronische Postfach im OnlineBanking oder über eine geeignete Zahlungsverkehrssoftware.

Das bedeutet für Sie

  • Ihre Konto- und Darlehensabrechnungen werden künftig elektronisch zur Verfügung gestellt.
  • Der Abruf ist über das elektronische Postfach im OnlineBanking oder über eine Zahlungsverkehrssoftware mit HBCI/FinTS beziehungsweise EBICS möglich.
  • Eine postalische Bereitstellung dieser Abrechnungen ist nach der Umstellung nicht mehr vorgesehen.
  • Für den elektronischen Abruf benötigen Sie einen passenden Online-Zugang.

Was Sie jetzt prüfen sollten

Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob für Sie bereits ein Online-Zugang eingerichtet ist und ob Sie darüber auf die betreffenden Geschäftskonten zugreifen können.

Falls noch kein geeigneter Online-Zugang vorhanden ist, empfehlen wir, diesen rechtzeitig vor der Umstellung einzurichten.

Hinweis für juristische Personen: Bei Unternehmen wie beispielsweise einer GmbH wird der Online-Zugang nicht für die juristische Person selbst eingerichtet. Der Zugang wird einer vertretungs- oder verfügungsberechtigten natürlichen Person zugeordnet.

Sie haben noch kein OnlineBanking?

Dann lassen Sie sich bitte rechtzeitig für das OnlineBanking freischalten. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre elektronischen Abrechnungen künftig abrufen können.

Sie nutzen bereits das OnlineBanking?

Wenn Sie das OnlineBanking bereits nutzen, können Ihre E-Rechnungen im elektronischen Postfach bereitgestellt werden. Bitte melden Sie sich im OnlineBanking an und prüfen Sie, ob Sie Zugriff auf das elektronische Postfach für die betreffenden Konten haben.

Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Welche Konten und Vertragsabrechnungen sind von der Umstellung betroffen?

Die elektronische Bereitstellung betrifft insbesondere Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten sowie Abrechnungen im Zusammenhang mit Avalen, Kündigungsgeld- und Tagesgeldkonten.

Erhalten auch Privatkunden E-Rechnungen?

Sofern Kontoauszüge bereits elektronisch bereitgestellt werden, können auch Privatkunden elektronische Abrechnungsunterlagen erhalten. Für viele Privatkunden ergeben sich dadurch im täglichen Umgang mit den Kontoauszügen keine wesentlichen Änderungen.

Ab wann werden die Abrechnungen auf E-Rechnung umgestellt?

Die Umstellung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die Abrechnungen werden anschließend weiterhin im jeweils vereinbarten beziehungsweise bisherigen Abrechnungsturnus bereitgestellt.

In welchem Format wird die E-Rechnung bereitgestellt?

Die E-Rechnung wird grundsätzlich im ZUGFeRD-Format bereitgestellt. Dabei handelt es sich um ein hybrides Rechnungsformat. Es verbindet eine für Menschen lesbare PDF-Darstellung mit strukturierten, maschinenlesbaren Rechnungsdaten im XML-Format, die in die PDF-Datei eingebettet sind.

Wo finde ich die E-Rechnung im OnlineBanking oder in der VR Banking App?

Die elektronischen Abrechnungen werden im elektronischen Postfach des jeweiligen Kontoinhabers bereitgestellt. Dort können sie eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie erfolgt der Abruf über eine Zahlungsverkehrssoftware mit HBCI/FinTS?

Für die betroffenen Konten muss in der eingesetzten Zahlungsverkehrssoftware ein Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge beziehungsweise Abrechnungen im PDF-Format eingerichtet werden. Hierfür wird üblicherweise die Auftragsart HKEKA verwendet. Bei Nutzung von Profi cash erfolgt die Einrichtung über die Funktion zur Erstellung eines Abrufauftrags für elektronische Kontoauszüge. Als Ausgabeformat ist PDF auszuwählen. Anschließend steht der Abrufauftrag in der Datenübertragung zur Verfügung.

Wie erfolgt der Abruf über EBICS?

Bei Nutzung von EBICS ist in der Zahlungsverkehrssoftware ein entsprechender Abrufauftrag für kontobezogene Informationen im PDF-Format einzurichten. Üblicherweise wird hierfür die Auftragsart BKI verwendet. In Profi cash kann dafür ein Auftrag zum Abholen von Dateien beziehungsweise kontobezogenen Informationen eingerichtet werden. Für die betreffenden Auftraggeberkonten ist die entsprechende BKI-Auftragsart auszuwählen.

Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechenzentrum (SRZ) abgerufen werden?

Ein Abruf der E-Rechnung über ein Service-Rechenzentrum ist nach dem derzeit vorgesehenen Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft nicht vorgesehen.

Entstehen für die elektronische Bereitstellung zusätzliche Kosten?

Für die Bereitstellung der E-Rechnung selbst entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Hat die Umstellung Auswirkungen auf meine Kontoauszüge?

Die Umstellung der Vertrags- beziehungsweise Kontoabrechnung auf E-Rechnung verändert grundsätzlich nicht die bisherige Bereitstellung Ihrer laufenden Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin auf dem vereinbarten Weg.

Was passiert, wenn ich eine elektronische Abrechnung nicht sofort abrufe?

Die elektronischen Abrechnungen werden im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort gespeichert. Sie können daher auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen und abgerufen werden.

Sie benötigen Unterstützung?

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zum OnlineBanking, zum elektronischen Postfach oder zum Abruf Ihrer elektronischen Abrechnungen.

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